
Die Schutzprüfung ist eine zwingende Voraussetzung für den sicheren und normkonformen Betrieb von Erzeugungsanlagen. Sie stellt sicher, dass alle Schutzfunktionen korrekt arbeiten und die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber vollständig erfüllt werden.
Ohne eine erfolgreiche Schutzprüfung ist weder eine endgültige Netzanschlusszusage noch eine Vergütung der eingespeisten Energie möglich.
Warum ist die Schutzprüfung unverzichtbar?
Schutzprüfungen nach VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 sind gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des Inbetriebnahmeprozesses von dezentralen Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik-, Biogas- und BHKW-Anlagen.
Sie gewährleisten den Schutz von Netz und Anlage und sind Voraussetzung für:
- die endgültige Netzanschlussfreigabe
- die Ausstellung der Konformitätserklärung
- die langfristige Sicherung der Einspeisevergütung
Wiederholungs-Schutzprüfung nach DGUV A3
Neben der Inbetriebnahmeprüfung schreiben die geltenden Normen regelmäßige Wiederholungsprüfungen vor. In der Regel ist eine Schutzprüfung im Vierjahreszyklus durchzuführen.
Diese Wiederholungsprüfungen stellen sicher, dass:
- Schutzrelais weiterhin korrekt parametriert sind
- Änderungen im Netz berücksichtigt werden
- die Anlage dauerhaft normkonform betrieben wird


Unser Leistungsspektrum im Bereich Schutzprüfung
- Schutzprüfung nach TR3, TR8, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120
- Inbetriebnahmeprüfung von Erzeugungsanlagen
- Wiederholungs-Schutzprüfung (4-Jahres-Zyklus) nach DGUV A3
- Prüfung von UMZ-, Erdschluss-, Entkupplungs- und Q-U-Schutz
- Prüfung weiterer netzrelevanter Schutzfunktionen
- Parametrierung und Optimierung von Schutzrelais
- Unterstützung bei Netzanschluss, Konformitätserklärung und Compliance-Monitoring
